in diesem Thema möchte ich auf den Artikel von Tabea zum Thema Panoramafreiheit eingehen.
https://habutschu.com/2017/urheberrecht ... afreiheit/
Die Panoramafreiheit stand ja schon fast vor dem Aus.
Da waren auf Wikipedia schon alle Gebäude geschwärzt um der EU Kommision zu zeigen was für einen schwachsinn sie sich da ausgeheckt haben.
Zum Glück lehnte das EU-Parlament am 9. Juli 2015 in Straßburg einen Angriff auf die sogenannte Panoramafreiheit ab.
Quelle: http://www.computerbild.de/artikel/cb-N ... 81967.html
Dennoch ist es nicht erlaubt z.B Fotos vom Eifelturm nachts zu machen wenn dieser beleuchtet ist. In Frankreich gilt die Panoramafreiheit wohl nicht.
Tagsüber gemachte Eifelturm Fotos kann man verwenden. Bilder vom Nachts beleuchteten Eifelturm jedoch nicht.
Denn: Zitat https://ggr-law.com/urheberrecht/faq/ei ... bei-nacht/
Die Betreiberfirma SETE (Société d’Exploitation de la Tour Eiffel) beansprucht die Veröffentlichungsrechte an dem illuminierten Eiffelturm für sich.
Grüße Lothar