Panoramafreiheit und Fotos vom beleuchteten Eifelturm

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webloggerforum.de
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Beiträge: 380
Registriert: Sa 15. Jul 2017, 17:53

Panoramafreiheit und Fotos vom beleuchteten Eifelturm

Beitrag von webloggerforum.de »

Hallo liebe Bloggerinnen, Blogger und Webmaster,
in diesem Thema möchte ich auf den Artikel von Tabea zum Thema Panoramafreiheit eingehen.

https://habutschu.com/2017/urheberrecht ... afreiheit/

Die Panoramafreiheit stand ja schon fast vor dem Aus.
Da waren auf Wikipedia schon alle Gebäude geschwärzt um der EU Kommision zu zeigen was für einen schwachsinn sie sich da ausgeheckt haben.

Zum Glück lehnte das EU-Parlament am 9. Juli 2015 in Straßburg einen Angriff auf die sogenannte Panoramafreiheit ab.
Quelle: http://www.computerbild.de/artikel/cb-N ... 81967.html

Dennoch ist es nicht erlaubt z.B Fotos vom Eifelturm nachts zu machen wenn dieser beleuchtet ist. In Frankreich gilt die Panoramafreiheit wohl nicht.

Tagsüber gemachte Eifelturm Fotos kann man verwenden. Bilder vom Nachts beleuchteten Eifelturm jedoch nicht.
Denn: Zitat https://ggr-law.com/urheberrecht/faq/ei ... bei-nacht/
Die Betreiberfirma SETE (Société d’Exploitation de la Tour Eiffel) beansprucht die Veröffentlichungsrechte an dem illuminierten Eiffelturm für sich.



Grüße Lothar
Wortzählung: 168

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Tubbylein
Beiträge: 37
Registriert: Mo 24. Jul 2017, 08:03

Re: Panoramafreiheit und Fotos vom beleuchteten Eifelturm

Beitrag von Tubbylein »

Danke für den Link zu meinem Post.

Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich affig, dass manche Länder eben keine oder eingeschränkte Panoramafreiheit haben - weil ja niemand Schaden nehmen wird, da Fotos eher gute Werbung sind.

Gerade beim Eiffelturm ist das schon nervig... Turm ist alt und sein Urheberrecht abgelaufen, aber die Beleuchtung ist noch nicht so lange dran, sodass auf die eben noch das Urheberrecht gilt und man eine Genehmigung für die Veröffentlichung braucht.

Die EU sollte lieber mal ein Gesetz auf den Weg bringen, dass man alle Dinge, die man von Standorten draußen ablichten kann, auch knipsen darf. In Innenräumen macht das Verbot ja noch Sinn - bei Museen oder auch in Häusern, weil das meiner Meinung nach die Privatsphäre verletzen würde.
Wortzählung: 132

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